Statuten

1. Name und Sitz

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Unter dem Namen „Capoeira Gerais Zürich“ besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich.

2. Zweck

Der Verein bezweckt die Führung einer Capoeira Akademie auf der Basis der Lehre des Gründers von Capoeira Gerais, Mestre Mao Branca in Zürich und Umgebung.

Die Capoeira Akademie will die Kunst des Capoeira vermitteln. Die Capoeira Akademie sollen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen stehen und diesen Capoeira unterrichten. Die Capoeira Akademie steht allen offen, die Interessen haben eine neuen Sport und damit verbunden eine andere Kultur kennen zu lernen.

Die Capoeira Akademie soll Kinder und Jugendlichen mit persönlichen Schwierigkeiten eine Grundlage bieten, um deren Verhalten und Befinden zu verbessern. Insbesondere sollen mit Hilfe der Capoeira Akademie die Werte von Respekt und Verantwortung vermittelt werden und die Kinder von Gewalt und Drogen fernhalten. Mit Hilfe des Capoeiraunterrichts sollen die Diskriminierung aufgrund von sozialem Status oder Rassenzugehörigkeit abgebaut werden, denn in diesem Sport haben alle denselben Wert
und werden einzig aufgrund der sportlichen Entwicklung beurteilt. Es wird das Ziel gemeinsam zu wachsen verfolgt.

Ebenfalls wird die finanzielle Hilfe von Menschen und insbesondere Kindern in Not, in der Schweiz und in Brasilien angestrebt. Die Aufnahme in der Capoeira Akademie erfolgt unabhängig von Herkunft, Konfession und Nationalität.

Der Verein vertritt die Interessen der Capoeira Akademie und verwaltet die für die Capoeira
Akademie zur Verfügung gestellten Mittel.

Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.

3. Mitgliedschaft

3.1. Erwerb

Natürliche Personen, welche das 16. Altersjahr vollendet haben, und juristische Personen können auf Gesuch hin als Vereinsmitglieder aufgenommen werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme aufgrund eines schriftlichen Beitrittsgesuches. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen.

13. Inkrafttreten

Die vorliegenden Statuten sind der Mitgliederversammlung am 2. Januar 2007 vorgelegt worden und von dieser am selbigen Datum genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.

Zürich, 2. Januar 2007
Namens der Mitgliederversammlung:

Die Präsidentin
Deborah Müller

Der Aktuar
Emanuel Grünblatt

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